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Demokratie leben – und fördern

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| Stefan Groenebaum | Politik

Seit 2015 fördert die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Projekte für Vielfalt, demokratische Teilhabe und gegen Extremismus. Allein das Programm „Demokratie leben!“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) fördert 2024 rd. 700 Projekte mit 180 Mio. Euro.

Hunderte Demokratieförderprojekte in Kommunen, Ländern und im Bund

Das Programm fördert auf kommunaler, Landes- und Bundesebene sowie auf der Ebene einzelner Projekte in drei Handlungsfeldern: Demokratie fördern, Vielfalt gestalten und Extremismus vorbeugen. Wer sich aktuell über rund 140 Modellprojekte informieren möchte, kann dies auf der Website: www.demokratie-leben.de tun. Dort sind die unterschiedlichsten Ansätze zu sehen: Von der Partnerschaft für Demokratie zwischen Städten und Kreisen, über Landesdemokratiezentren, Kompetenzzentren und verschiedenste Netzwerke und eine Vielzahl lokaler Projekte. Diese befinden sich oftmals in ostdeutschen ländlichen Räumen, viele davon richten sich gegen die schleichende Übernahme der politischen und gesellschaftlichen Hegemonie durch Rechtspopulisten und –extremisten. Deshalb werden viele Projekte vor Ort misstrauisch beäugt, ja oftmals bekämpft.

Dabei wacht die Regiestelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) darüber, dass die Projekte die Vorgaben des Programms erfüllen und keine einseitige politische Einflussnahme erfolgt. Das aber reicht der FDP nicht: sie wittert hinter alledem – wie auch Union und AfD – ein Förderprogramm für linke Antifastrukturen, ja für Linksradikalismus und -extremismus.

FDP blockiert langfristige und überregionale Projektförderung

Deshalb blockiert die FDP auch seit 2022 die Umsetzung eines gemeinsamen Ampelgesetzes zur Demokratieförderung (sog. Demokratiefördergesetz), das die Ampel im Koalitionsvertrag 2021 versprochen und für das die drei Koalitionsfraktionen im Dezember 2022 einen Gesetzentwurf vorgelegt hatten. Das Demokratiefördergesetz soll dafür sorgen, dass die bisherigen und künftigen Projekte erstens langfristiger finanziert werden können und damit berechenbarer werden. Zweitens, dass überregionale Strukturen gestärkt werden, um eine Verinselung zu vermeiden. Über die Forderung der FDP, ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in das Gesetz einzubauen („sog. „Extremismusklausel“) kann man diskutieren. Angesichts der Wahlerfolge der AfD sowie der zunehmenden „Landgewinne“ der Rechtsradikalen nicht nur, aber vor allem in ostdeutschen ländlichen Regionen, erscheint es aber besonders fragwürdig, dass die FDP hier eine Weiterentwicklung der Demokratieförderung verhindert. Bisher haben SPD und Grüne dies allerdings auch nicht sehr massiv öffentlich gemacht. Das Demokratiefördergesetz ist aus deren Sicht offenbar nur eins von vielen Projekten, die derzeit vom kleinsten Koalitionspartner blockierten werden. Und – siehe Kindergrundsicherung – von der finanziellen Größenordnung ist es sicher nicht das Wichtigste.

Es wäre aber ein gutes Signal für die Demokratie gerade in Ostdeutschland, wenn sich die weitgehend blockierte Ampel doch noch dazu durchringen könnte, das Demokratiefördergesetz einzubringen, ehe etwa nach den Landtagswahlen im Herbst diesen Jahres AfD-Beteiligungen an ostdeutschen Länderregierungen weitere Projekte be- oder verhindern könnten. Noch ist es möglich, das Ganze mit der Ampelmehrheit durchzubringen. Ob die nächste Bundesregierung hier aktiv werden wird, ist mehr als fraglich. Die Demokratinnen und Demokraten vor Ort sollte man nicht länger warten lassen – die Rechtspopulisten und -extremisten warten schließlich auch nicht.

https://www.deutschlandfunk.de/demokratiefördergesetz.100html vom 21.03.2024

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